Rechtsprechung
FG Hessen, 25.02.2014 - 4 K 519/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 44 Abs. 5
Nachforderung von Kapitalertragsteuer bei einer Sachausschüttung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachforderung von Kapitalertragsteuer bei einer Sachausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 25.02.2014 - 4 K 519/13
- BFH, 21.09.2017 - VIII R 59/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.09.2000 - I R 61/99
Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen
Auszug aus FG Hessen, 25.02.2014 - 4 K 519/13
Zur Begründung ihrer Klage wiederholt die Klägerin ihre im Einspruchsverfahren gemachten Ausführungen und weist darauf hin, dass auch bei Nachforderungsbescheiden die Voraussetzungen des § 44 Abs. 5 EStG erfüllt sein müssten, da insoweit materiell-rechtlich ein Haftungsbescheid vorliege (BFH vom 13.09.2000 - I R 61/99, BStBl. II 2001, 67).Die nachträgliche Geltendmachung einer vom Abführungsverpflichteten nicht vorschriftsmäßig angemeldeten und abgeführten Kapitalertragsteuer (nebst Solidaritätszuschlag) durch Nachforderungsbescheid i.S.d. § 167 Abs. 1 Satz 1 AO setzt in materiell-rechtlicher Hinsicht voraus, dass ein Haftungsanspruch i.S.d. § 44 Abs. 5 AO besteht, was nicht der Fall ist, wenn der Abzugsverpflichtete nachweist, dass er die ihm auferlegten Pflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat (BFH vom 13.09.2000 - I R 61/99, BStBl. II 2001, 67).
Insoweit unterscheidet auch die höchstrichterliche Rechtsprechung in verfahrensrechtlicher Hinsicht klar zwischen der Geltendmachung des Haftungsanspruchs durch Haftungs- oder durch Nachforderungsbescheid (BFH vom 13.09.2000 - I R 61/99, BStBl. II 2001, 67 unter II. 3. a.).
- BFH, 20.12.2005 - IV B 68/04
Auflösung einer § 6b EStG -Rücklage
Auszug aus FG Hessen, 25.02.2014 - 4 K 519/13
In diesem Falle könne die Auflösung von der Klägerin auch nicht nachträglich berichtigt werden (z.B. unter Verweis auf den Irrtum über den hälftigen Übergang auf die M-GmbH), da die Grundsätze der Bilanzänderung Anwendung fänden und die Bilanz nicht objektiv falsch sei (Verweis auf BFH vom 20.12.2005 - IV B 68/04, BFH/NV 2006, 732). - BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95
Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der …
Auszug aus FG Hessen, 25.02.2014 - 4 K 519/13
Ein bestimmter "Sachverhalt" im Sinne dieser (eigenständigen) Änderungsvorschrift ist jeder einzelne Lebensvorgang, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft (BFH vom 18.02.1997 - VIII R 54/95, BStBl. II 1997, 647), wobei hiervon nicht nur einzelne Tatsachen oder Tatbestandsmerkmale erfasst werden, sondern jeweils der einheitliche, für die Besteuerung maßgebliche Sachverhaltskomplex gemeint ist (BFH vom 02.05.2001 - VIII R 44/00, BStBl. II 2001, 562).
- BFH, 02.05.2001 - VIII R 44/00
Widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 AO
Auszug aus FG Hessen, 25.02.2014 - 4 K 519/13
Ein bestimmter "Sachverhalt" im Sinne dieser (eigenständigen) Änderungsvorschrift ist jeder einzelne Lebensvorgang, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft (BFH vom 18.02.1997 - VIII R 54/95, BStBl. II 1997, 647), wobei hiervon nicht nur einzelne Tatsachen oder Tatbestandsmerkmale erfasst werden, sondern jeweils der einheitliche, für die Besteuerung maßgebliche Sachverhaltskomplex gemeint ist (BFH vom 02.05.2001 - VIII R 44/00, BStBl. II 2001, 562). - BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung …
Auszug aus FG Hessen, 25.02.2014 - 4 K 519/13
Auf die vom Senat zugelassene Revision des FA hin hob sodann jedoch der Bundesfinanzhof das Senatsurteil auf und verwies den Rechtsstreit in dem Verfahren I R 77/09 durch Urteil vom 22.06.2010 an den Senat zurück. - RG, 28.01.1914 - V 299/13
Besitzfestigung; Wiederkauf bei Rentengütern
Auszug aus FG Hessen, 25.02.2014 - 4 K 519/13
Das Gericht hat ferner die Akten des abgeschlossenen Verfahren 4 V 298/13, 4 V 299/13, 4 V 447/13, 4 K 742/13 und 4 K 2302/10 beigezogen.
- BFH, 21.09.2017 - VIII R 59/14
Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer
Die Entscheidung vom 25. Februar 2014 4 K 519/13 ist nicht veröffentlicht. - FG Hessen, 21.01.2016 - 4 K 2615/13
§ 14, § 191 Abs.5 AO, § 5 Abs.1 Nr.5 KStG, § 2 Abs.3 GewStG, § 8 GewStDV, ...
Allerdings ist ausweislich www.bundesfinanzhof.de beim BFH im Verfahren mit dem Az.: VIII R 59/14 die Frage anhängig, ob § 191 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AO auf die gegenüber dem Entrichtungsschuldner erfolgte Nachforderung von Kapitalertragsteuer entsprechend anwendbar ist (= Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 25.02.2014 4 K 519/13, juris).